Hausordnung

H - Hausordnung, Einrichtung, Ziele

Die Hausordnung der Kindertagesstätte „Anne Frank“ Elxleben ist für alle Personen, die die Kindertagesstätte besuchen, einzuhalte

Unsere Einrichtung betreut und fördert Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt für einen Teil des Tages oder Ganztags (§ 22 SGB VIII). Träger der Kindertagesstätte „Anne Frank“ ist die Gemeindeverwaltung Elxleben.

Aufgabe der Kindertagesstätte ist es, die Familienerziehung zu unterstützen. Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre und der Konzeption der Einrichtung vom 8.12.2014 und deren Fortschreibung. Gegenseitige Achtung, Achtung der Sachwerte, Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit sind wichtige Bestandteile. Das Hausrecht liegt bei der Leiterin der Kindertagesstätte bzw. deren Vertretung.

A - Aufsichtspflicht, Personal

In der Kindertagesstätte werden die Kinder durch pädagogische Fachkräfte betreut und übernehmen für die betreuende Zeit die Aufsichtspflicht.

 

Beim Ankommen am Morgen ist das Kind an die pädagogische Fachkraft persönlich zu übergeben. Ab diesem Moment beginnt die Aufsichtspflicht der Fachkraft. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die abholende Person. Bei Veranstaltungen und längerem Verweilen der Eltern mit ihrem Kind in der Einrichtung, übernehmen diese die Aufsichtspflicht für ihr Kind.

 

Für Kinder, die den Weg allein zur bzw. von der Kindertagesstätte gehen, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem ersten persönlichen Kontakt zwischen Kind und pädagogischer Fachkraft und endet mit der Verabschiedung beim Verlassen des Grundstückes. Dies erfolgt nur durch Absprache der Personenberechtigten mit der pädagogischen Fachkraft und in schriftlicher Form. Werden Kinder von anderen Personen abgeholt, muss eine schriftliche Vollmacht für diese Person vorgelegt werden oder die Person ist als abholberechtigt im Betreuungsvertrag festgeschrieben.

 

Eltern und andere abholende Personen sind angehalten, das Kita-Gelände nach Abholung des Kindes zeitnah zu verlassen.

 

Die zum Ende der Öffnungszeit noch nicht abgeholten Kinder werden von der diensthabenden pädagogischen Fachkraft weiter betreut. Diese nimmt umgehend Kontakt zu den Personensorgeberechtigten auf. Sind diese nicht erreichbar, wird die Leitung der Einrichtung bzw. der Träger informiert.

U - Unfälle, Gesundheitsvorsorge, Medikamente

Während des Aufenthalts sowie auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte sind die Kinder gesetzlich Unfallversichert. Kommt es zu einem Unfall oder erkrankt ein Kind während seines Aufenthalts, werden die Personensorgeberechtigten umgehend telefonisch informiert.

Ein Abholen des Kindes ist zeitnah durch die Personensorgeberechtigten zu organisieren.

Die Einrichtung ist umgehend zu informieren, wenn ein Kind zu Hause erkrankt ist. Nach überstandener infektiöser Krankheit haben die Eltern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen. Sind im Haushalt des Kindes Personen von einer hoch ansteckenden Infektionskrankheit betroffen, kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Notfallmedikamente werden

nur mit schriftlicher ärztlicher Verordnung und schriftlicher Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten verabreicht.

 

Bei Vorliegen von Kopflausbefall sind die notwendigen Behandlungsschritte einzuhalten und nachzuweisen.

S - Spielzeug, Schmuck

Für mitgebrachte Spielutensilien sowie Fahrzeuge (Rädchen, Roller, Dreirad) wird keine Haftung übernommen. Nur am ersten Montag des Monats und ausgewiesenen Tagen darf Spielzeug mitgebracht werden. Aus Sicherheitsgründen (Verletzungsgefahr) sollten die Kinder in der Einrichtung keinen Schmuck tragen. Auch für diesen wird keine Haftung übernommen. Schmuck und unbequeme Kleidung schränken den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder ein.

O - Öffnungszeiten, allgemeine Regelungen

Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Im Bedarfsfall entscheidet der Träger, die Gemeindeverwaltung Elxleben, und die Einrichtungsleitung über eine Veränderung der Öffnungszeiten. Die Kindertagesstätte bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Brückentag nach Himmelfahrt geschlossen. Schließzeiten an weiteren Brückentagen und Fortbildungstage der pädagogischen Fachkräfte werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Eingangstüren und Gartentore werden geschlossen gehalten. Besucher haben sich umgehend bei der Leitung anzumelden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Flucht- und Rettungspläne sowie die Brandschutzordnung sind zu beachten. In der Kindertagesstätte sowie auf dem Gelände ist das Rauchen untersagt. Für das Abstellen von Kinderwagen gibt es keine räumlichen Unterstellmöglichkeiten. Fahrräder sind vor dem Grundstück abzustellen. Besucht das Kind nicht die Einrichtung, ist es bis spätestens bis 8.30 Uhr abzumelden.

R - Ruhezeiten

Personenberechtigte und Besucher sind angehalten, die Frühstückszeit von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr und die Mittagsruhe von 12.30 Uhr bis 14.15 Uhr nicht zu stören. Während dieser Zeit wird die Einrichtung geschlossen.

D - Datenschutz

Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindertagesstätte sowie für die Erhebung der Benutzergebühren werden personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert. Welche Daten das sind und wie damit umgegangen wird, regelt der § 12 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtung.

N - Nahrung, Mahlzeiten

Für ein abwechslungsreiches Frühstück der Kinder sind die Personenberechtigten verantwortlich. Das Mittagessen wird in der gemeindeeigenen Küche zubereitet. Ein Vesper für die Kinder am Nachmittag bietet die Einrichtung an. Um die Ruhe und Regeln bei den Mahlzeiten nicht zu stören, bitten wir Eltern und Besucher sich nicht auf den Etagen aufzuhalten.

U - Urlaub

Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und Entspannung. Urlaub mit den Eltern, Erholung vom Alltag sind auch für Kinder wichtig. Deshalb sollten Eltern einen Jahresurlaub mit ihren Kindern einplanen.

N - Notsituationen

Beim Eintreten von plötzlich unvorhergesehenen Situationen, werden die Personensorgeberechtigten fernmündlich, in Absprache mit dem Träger, informiert. Bei Unwetterwarnungen entscheidet der Träger über die Dringlichkeit, die Kinder aus der Kindertagesstätte abzuholen.

G - Gesetz, Versicherung, Haftung

Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die des Freistaates Thüringen sind in der Einrichtung gültig. Grundlage für den Besuch der Kindertagesstätte „Anne Frank“ Elxleben sind die Satzungen über die Nutzung und die Gebühren.